Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

1.1 Die Leistungen und Lieferungen aufgrund von Verträgen über den Verkauf von Produkten der REMAES GmbH (im Folgenden „VERKÄUFER“) im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden „KÄUFER“), erfolgen ausschließlich unter Geltung der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des VERKÄUFERS (im Folgenden „GESCHÄFTSBEDINGUNGEN“).

1.2 Die vorliegenden GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gelten auch für zukünftige gleichartige Geschäfte zwischen dem VERKÄUFER und dem KÄUFER.

1.3 Anders lautende, abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Einkaufsbedingungen des KÄUFERS werden nicht anerkannt. Sie werden auch dann nicht Bestandteil des Vertrages, wenn in einer Bestellung auf sie verwiesen wurde, es sei denn, der VERKÄUFER hat zuvor der Geltung der Allgemeinen Einkaufsbedingungen des KÄUFERS ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote des VERKÄUFERS verstehen sich als freibleibend in Bezug auf die Lieferverpflichtung

und Lieferzeit. Ein Vertragsschluss kommt erst nach Annahme gemäß Ziffer 2.3 zustande.

2.2 Der KÄUFER erklärt mit der Bestellung, verbindlich die in der Bestellung angegebenen Produkte (im Folgenden „PRODUKTE“) erwerben zu wollen.

2.3 Das in der Bestellung liegende Angebot kann vom VERKÄUFER innerhalb von nach Eingang der Bestellung angenommen werden. Die Annahme erfolgt schriftlich oder konkludent durch Zusendung der PRODUKTE.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

3.1 Es gelten die Verkäuferpreise zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß der Preisliste des VERKÄUFERS, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto des VERKÄUFERS.

3.3‭ ‬Soweit nicht anders schriftlich vereinbart‭, ‬ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30‭ ‬Bankarbeitstagen ab Rechnungsdatum ohne‭ ‬Abzug zur Zahlung fällig‭. ‬Der KÄUFER hat Zahlungen so vorzunehmen‭, ‬dass diese spätestens am 30‭. ‬Bankarbeitstag nach Rechnungsdatum beim VERKÄUFER eingehen‭.‬

3.4‭ ‬Bei Zahlung innerhalb von 7‭ ‬Bankarbeitstagen ab Rechnungsdatum gewährt der VERKÄUFER dem KÄUFER 2,0‭ % ‬Skonto auf den Rechnungsbetrag‭.‬

3.5 Verzugszinsen werden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Dem VERKÄUFER bleibt die Geltendmachung eines höheren konkreten Verzugsschadens vorbehalten. Der KÄUFER ist berechtigt nachzuweisen, dass dem VERKÄUFER durch den Zahlungsverzug kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.6 Kommt der KÄUFER mit einer Zahlung in Verzug, so steht es dem VERKÄUFER frei, weitere Lieferungen zurückzubehalten oder nur im Falle einer Vorauszahlung auszuliefern. Weitere gesetzliche Ansprüche des VERKÄUFERS bleiben unberührt.

4. Lieferung, Gefahrübergang

4.1‭ ‬Der Mindestnettobestellwert beträgt EUR 7,00‭ ‬netto‭ (‬zuzüglich Mehrwertsteuer‭).‬

4.2‭ ‬Die Lieferung erfolgt als Standardversand ab Werk ab einem Nettobestellwert von EUR 100,00‭ (‬zzgl‭. ‬Mehrwertsteuer‭) ‬auf Kosten‭ ‬des VERKÄUFERS‭. ‬Wünscht der KÄUFER eine andere Versandart‭ (‬z‭. ‬B‭. ‬Expressversand‭) ‬oder ein anderes Transportunternehmen als das‭ ‬des VERKÄUFERS‭, ‬so sind diese Kosten vom KÄUFER zu tragen‭. ‬

4.3‭ ‬Der VERKÄUFER fügt der Lieferung der PRODUKTE alle gesetzlich‭, ‬soweit gegeben‭, ‬notwendigen Unterlagen bei‭. ‬

4.4‭ ‬Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des KÄUFERS‭. ‬Dem KÄUFER steht es frei‭, ‬eine Transportversicherung abzuschließen‭.‬

4.5‭ ‬Soweit nicht anders vereinbart‭, ‬ist der VERKÄUFER zu Teillieferungen berechtigt‭. ‬Nimmt der VERKÄUFER eine Teillieferung vor‭,‬‭ ‬so trägt er die etwaigen hierdurch entstehenden Mehrkosten des Versands‭.‬

4.6‭ ‬Erfolgt der Transport in speziellen Transportboxen‭, ‬Kühlboxen oder anderen Leihverpackungen des VERKÄUFERS‭, ‬so bleiben diese‭ ‬Eigentum des VERKÄUFERS und sind bei der nächsten Lieferung dem VERKÄUFER zurückzugeben‭. ‬Der KÄUFER verpflichtet sich‭, ‬solche Leihverpackungen des VERKÄUFERS pfleglich zu behandeln‭. ‬Gibt der KÄUFER Leihverpackungen nicht zurück oder beschädigt er diese‭, ‬so hat er dem VERKÄUFER den Schaden zu ersetzen‭.‬

4.7‭ ‬Mit Absendung der Bestellung an den KÄUFER bzw‭. ‬mit Übergabe an das Transportunternehmen‭, ‬geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der PRODUKTE auf den KÄUFER über‭. ‬Der Gefahrübergang erfolgt bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft durch den VERKÄUFER‭, ‬wenn eine Verzögerung des Versands aus Gründen nicht möglich ist‭, ‬die in der Risikosphäre des KÄUFERS liegen‭. ‬Die zusätzlich anfallenden Kosten der weiteren Lagerung nach Gefahrübergang hat der KÄUFER zu tragen‭.‬

4.8‭ ‬Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des VERKÄUFERS‭. ‬

4.9‭ ‬Angegebene Liefertermine des VERKÄUFERS sind grundsätzlich unverbindlich‭, ‬solange sie nicht durch den VERKÄUFER schriftlich‭ ‬als‭ ‬„verbindlich“‭ ‬bestätigt wurden‭. ‬Wurde ein verbindlicher Liefertermin vereinbart‭, ‬liegt eine rechtzeitige Lieferung vor‭, ‬wenn die Bestellung an dem vereinbarten Termin versendet wird‭. ‬

4.10‭ ‬Voraussetzung für die Einhaltung etwaig vereinbarter Lieferfristen ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des KÄUFERS‭. ‬Hierzu zählt insbesondere der Eingang einer etwaig vereinbarten Vorauszahlung beim‭ ‬VERKÄUFER‭.‬

4.11‭ ‬Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung‭. ‬Wird der VERKÄUFER trotz des Abschlusses eines entsprechenden Deckungsgeschäfts aus Gründen‭, ‬die der VERKÄUFER nicht zu vertreten hat‭, ‬nicht rechtzeitig beliefert‭, ‬so ist er zum Rücktritt berechtigt‭. ‬Der VERKÄUFER verpflichtet sich‭, ‬den KÄUFER bei nicht rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und ggf‭. ‬bereits erbrachte Gegenleistungen des KÄUFERS unverzüglich zu erstatten‭.‬

Wird ein Liefertermin aus Gründen nicht eingehalten‭, ‬die der VERKÄUFER zu vertreten hat‭, ‬so hat der KÄUFER dem VERKÄUFER schriftlich eine angemessen Nachfrist zu setzen‭. ‬Dies gilt nicht‭, ‬wenn das Setzen einer Nachfrist ausnahmsweise entbehrlich ist‭.‬

4.12‭ ‬Treten vom VERKÄUFER nicht zu vertretende unvorhergesehene Ereignisse‭ (‬insb‭. ‬höhere Gewalt‭, ‬Betriebsstörung‭, ‬rechtmäßige Streiks oder Aussperrungen beim VERKÄUFER oder einem Lieferanten‭) ‬ein‭, ‬die die Fertigstellung oder Ablieferung der PRODUKTE‭ ‬erheblich beeinflussen‭, ‬so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit der Dauer des Hindernisses‭. ‬Der KÄUFER hat während dieser‭ ‬Zeit keine Rechte bzw‭. ‬Ansprüche gegen den VERKÄUFER wegen Verzugs‭. ‬Dies gilt auch beim Eintritt solcher Hindernisse bei einem Unterlieferanten‭. ‬Befindet sich der VERKÄUFER zum Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses in Verzug‭, ‬so ist nicht allein deshalb‭ ‬ein Vertretenmüssen anzunehmen‭.‬

4.13‭ ‬Gerät der KÄUFER mit der Annahme oder durch das Unterlassen von Mitwirkungshandlungen in Verzug‭, ‬so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Waren in dem Zeitpunkt des Verzugs auf den KÄUFER über‭. ‬Der VERKÄUFER ist berechtigt‭, ‬einen dadurch entstehenden Schaden zuzüglich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen‭.‬

4.14‭ ‬Kommt der VERKÄUFER in Verzug‭, ‬so haftet er für hierdurch entstandene Schäden des KÄUFERS nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit‭. ‬Weitere gesetzliche Ansprüche des KÄUFERS bleiben unberührt‭.‬

5‭. ‬Aufrechnung‭, ‬Zurückbehaltungsrecht und Abtretung‭ ‬

5.1‭ ‬Gegen Forderungen des VERKÄUFERS kann der KÄUFER nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen‭. ‬Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des KÄUFERS unberührt‭.‬

5.2‭ ‬Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem KÄUFER nur insoweit zu‭, ‬als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht‭.‬

5.3‭ ‬Der KÄUFER ist nicht befugt‭, ‬seine vertraglichen Rechte ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des VERKÄUFERS an Dritte abzutreten‭. ‬§‭ ‬354a HGB bleibt unberührt‭.‬

6‭. ‬Eigentumsvorbehalt‭ ‬

6.1‭ ‬Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des VERKÄUFERS aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung‭ (‬gesicherte Forderungen‭) ‬behält sich der KÄUFER das Eigentum an den verkauften PRODUKTEN vor‭.‬

6.2‭ ‬Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden PRODUKTE dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet‭, ‬noch zur Sicherheit übereignet werden‭. ‬Der KÄUFER hat den VERKÄUFER unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen‭, ‬wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter‭ (‬z.B‭. ‬Pfändungen‭) ‬auf die dem VERKÄUFER gehörenden PRODUKTE erfolgen‭.‬

6.3‭ ‬Bei vertragswidrigem Verhalten des KÄUFERS‭, ‬insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises‭, ‬ist der VERKÄUFER berechtigt‭, ‬nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen‭. ‬Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts‭; ‬der VERKÄUFER ist vielmehr berechtigt‭, ‬lediglich die PRODUKTE heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten‭. ‬Zahlt der KÄUFER den fälligen Kaufpreis nicht‭, ‬darf der VERKÄUFER diese Rechte nur geltend machen‭, ‬wenn er den KÄUFER zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist‭.‬

6.4‭ ‬Der KÄUFER ist bis auf Widerruf gemäß‭ ‬unten 6.4.3‭ ‬befugt‭, ‬die unter Eigentumsvorbehalt stehenden PRODUKTE im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten‭. ‬In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen‭.‬

6.4.1‭ ‬Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung‭, ‬Vermischung oder Verbindung der PRODUKTE entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert‭, ‬wobei der VERKÄUFER als Hersteller gilt‭. ‬Bleibt bei einer Verarbeitung‭, ‬Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen‭, ‬so erwirbt der VERKÄUFER Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten‭, ‬vermischten oder verbundenen Waren‭. ‬Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware‭.‬

6.4.2‭ ‬Die aus dem Weiterverkauf der PRODUKTE oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der KÄUFER schon‭ ‬jetzt insgesamt bzw‭. ‬in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils des VERKÄUFERS gemäß‭ ‬vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den VERKÄUFER ab‭. ‬Der VERKÄUFER nimmt die Abtretung an‭. ‬Die in 6.2‭ ‬genannten Pflichten des KÄUFERS gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen‭.‬

6.4.3‭ ‬Zur Einziehung der Forderung bleibt der KÄUFER neben dem VERKÄUFER ermächtigt‭. ‬Der VERKÄUFER verpflichtet sich‭, ‬die Forderung nicht einzuziehen‭, ‬solange der KÄUFER seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem VERKÄUFER gegenüber nachkommt‭, ‬kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der VERKÄUFER den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem‭. ‬6.3‭ ‬geltend‭ ‬macht‭. ‬Ist dies aber der Fall‭, ‬so kann der VERKÄUFER verlangen‭, ‬dass der KÄUFER dem VERKÄUFER ihm abgetretenen Forderungen und‭ ‬deren Schuldner bekannt gibt‭, ‬alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht‭, ‬die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern‭ (‬Dritten‭) ‬die Abtretung mitteilt‭. ‬Außerdem ist der VERKÄUFER in diesem Fall berechtigt‭, ‬die Befugnis des KÄUFERS zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden PRODUKTE zu widerrufen‭.‬

6.4.4‭ ‬Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des VERKÄUFERS um mehr als 10%‭, ‬wird der VERKÄUFER auf‭ ‬Verlangen des KÄUFERS nach Wahl des VERKÄUFERS Sicherheiten freigeben‭.‬

7‭. ‬Rügeobliegenheit‭, ‬Mängelhaftung‭ ‬

7.1‭ ‬Ansprüche des KÄUFERS wegen eines Sachmangels setzen voraus‭, ‬dass der KÄUFER seiner Pflicht gem‭. ‬§‭ ‬377‭ ‬HGB zur unverzüglichen Prüfung und Mängelanzeige nachgekommen ist‭. ‬Erkennbare Mängel muss der KÄUFER dem VERKÄUFER innerhalb von 5‭ ‬Bankarbeitstagen ab Erhalt der PRODUKTE schriftlich anzeigen‭. ‬Zur Rechtzeitigkeit genügt der Poststempel der Rügeschrift‭.‬

7.2‭ ‬Qualitätseinbußen oder Verminderungen der Wirksamkeit der PRODUKTE des VERKÄUFERS hat der VERKÄUFER dann nicht zu vertreten‭, ‬wenn die PRODUKTE‭ ‬vom KÄUFER nicht ordnungsgemäß‭ ‬oder über die Haltbarkeitsgrenze hinaus gelagert wurden‭.‬

7.3‭ ‬Im Falle eines rechtzeitig gerügten Mangels‭, ‬der den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit der PRODUKTE nicht nur unerheblich‭ ‬mindert bzw‭. ‬einschränkt‭, ‬kann der VERKÄUFER zunächst nach seiner Wahl Nacherfüllung durch eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung der gelieferten PRODUKTE wählen‭.‬

7.4‭ ‬Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der VERKÄUFER diese verweigert‭, ‬so kann der KÄUFER den Kaufpreis mindern oder‭ ‬vom Vertrag zurücktreten‭. ‬Das Recht‭, ‬Schadensersatz zu verlangen‭, ‬bleibt unberührt‭.‬

7.5‭ ‬Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der PRODUKTE‭, ‬sofern die Lieferung mangelhafter PRODUKTE‭ ‬keine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt‭. ‬

7.6‭ ‬Mangelfreie PRODUKTE werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zurückgenommen oder umgetauscht‭.‬

8‭. ‬Haftung‭ ‬

8.1‭ ‬Der VERKÄUFER haftet nur gemäß‭ ‬den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden‭, ‬die der VERKÄUFER oder seine Erfüllungs‭- ‬und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben‭. ‬Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten‭. ‬Im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden beschränkt‭, ‬die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren‭. ‬

8.2‭ ‬Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen der Verletzung von Leben‭, ‬Körper und Gesundheit bleiben unberührt‭. ‬

8.3‭ ‬Der VERKÄUFER haftet nicht für Schäden‭, ‬die Folge einer unsachgemäßen Behandlung oder einer unsachgemäßen Anwendung der gelieferten PRODUKTE sind‭.‬

9‭. ‬Weiterverkauf/Warenabgabe‭ ‬

9.1‭ ‬Die PRODUKTE des VERKÄUFERS dürfen nur in der unveränderten Originalpackung angeboten‭, ‬verkauft oder abgegeben werden‭. ‬Ein Einzelverkauf von Teilmengen ist unzulässig‭. ‬

10‭. ‬Sonstige Bestimmungen‭ ‬

10.1‭ ‬Personenbezogene Daten von z.B‭. ‬Ansprechpartnern des KÄUFERS‭, ‬die vom VERKÄUFER erfasst werden‭, ‬werden ausschließlich für die Vertragsabwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erhoben und verwendet‭. ‬

10.2‭ ‬Beide Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners mit der Geschäftsverbindung werben‭, ‬insbesondere mit der Firma‭, ‬Firmenbestandteilen und/oder Firmenlogo der anderen Vertragspartei‭.‬

10.3‭ ‬Maßgeblich für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem VERKÄUFER und dem KÄUFER aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts‭. ‬

10.4‭ ‬Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig‭, ‬hat das Landgericht Hamburg die ausschließliche Zuständigkeit bezüglich aller Streitfälle aus oder im Zusammenhang mit diesen Lieferbedingungen und/oder deren Gültigkeit‭.‬

10.5‭ ‬Salvatorische Klausel

Alle Bestimmungen dieses Vertrags bestehen unabhängig voneinander‭. ‬Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden‭, ‬wird die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht‭ ‬beeinflusst‭.‬

Die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt‭, ‬die‭, ‬soweit rechtlich zulässig‭, ‬dem Sinn und Zweck der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung möglichst nahe kommt‭. ‬Dasselbe gilt‭, ‬falls die Parteien es unbewusst versäumt haben‭, ‬eine bestimmte Frage in diesem Vertrag zu regeln‭.‬

Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen‭ ‬–‭ ‬August 2018

AGB_Remaes_August_2018